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Düsseldorfer Tabelle 2011 und 2012
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Steuerliche Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft

Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 haben sich die Freibeträge bei der Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer geändert.
Hier die Gegenüberstellung der alten und neuen Freibeträge, wobei zunächst die Steuerklassen, die unverändert geblieben sind, dargestellt werden.

Steuerklassen gemäß § 15 ErbStG:

Steuerklasse I:

1. der Ehegatte,
2. die Kinder und Stiefkinder,
3. die Abkömmlinge der unter Nummer 2
genannten Kinder und Stiefkinder
4. die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes
wegen;

Steuerklasse II:

1. die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur
Steuerklasse I gehören,
2. die Geschwister,
3. die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern,
4. die Stiefeltern,
5. die Schwiegerkinder,
6. die Schwiegereltern,
7. der geschiedene Ehegatte;

Steuerklasse III:

alle übrigen Erwerber und die Zweckzuwendungen.

Freibeträge gemäß § 16 ErbStG:

bis zum 31. 12. 2008

1. des Ehegatten in Höhe von 307.000 Euro;

2. der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr.
2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne
der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 205.000
Euro;
3. der übrigen Personen der Steuerklasse I in Höhe
von 51.200 Euro;

4. der Personen der Steuerklasse II in Höhe von
10.300 Euro;

5. der Personen der Steuerklasse III in Höhe von
5200 Euro.

ab dem 1. 1. 2009

1. des Ehegatten in Höhe von 500.000 Euro;

2. der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und
der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der
Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 400.000 Euro;

3. der Kinder der Kinder im Sinne der
Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 200.000 Euro;

4. der übrigen Personen der Steuerklasse I in Höhe
von 100.000 Euro;

5. der Personen der Steuerklasse II in Höhe von
20.000 Euro;

6. des Lebenspartners in Höhe von 500.000 Euro;

7. der übrigen Personen der Steuerklasse III in
Höhe von 20.000 Euro.

Über weitere zu beachtende Einzelheiten, wie besondere Versorgungsfreibeträge und die Steuersätze etc., informieren wir Sie gerne in einem Beratungsgespräch.