Rechtsanwaltskanzlei
Tiling•Rebbitz•Werner
Wilmersdorfer Straße 102
10629 Berlin-Charlottenburg
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Aktuelles
Keine neue Düsseldorfer Tabelle für 2012
Aus einer Pressemitteilung des OLG Düsseldorf ist folgendes zu entnehmen: Für das Jahr 2012 wird k...
Testamentsregister
Das Zentrale Testamentsregister wird ab dem 1. Januar 2012 bei der Bundesnotarkammer in Berlin gefü...
Sie suchen einen Anwalt in Berlin?
Die Rechtsanwälte und Notare Tiling·Rebbitz·Werner in Berlin-Charlottenburg betreuen Sie in folgend...
Düsseldorfer Tabelle 2011 und 2012
Die Werte der Düsseldorfer Tabelle sind im Vergleich zum Jahr 2010 unverändert geblieben, dennoch...
Aus einer Pressemitteilung des OLG Düsseldorf ist folgendes zu entnehmen: Für das Jahr 2012 wird k...
Testamentsregister
Das Zentrale Testamentsregister wird ab dem 1. Januar 2012 bei der Bundesnotarkammer in Berlin gefü...
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Düsseldorfer Tabelle 2011 und 2012
Die Werte der Düsseldorfer Tabelle sind im Vergleich zum Jahr 2010 unverändert geblieben, dennoch...
Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht umfaßt das Strafrecht und das Strafprozessrecht für junge Täter. Für diese gilt in Deutschland das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Das JGG ist uneingeschränkt anwendbar für Jugendliche, d.h. für Menschen, die zur Tatzeit im Alter von 14 bis 17 Jahren waren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das JGG auch anwendbar für Heranwachsende (18-20-Jährige).
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, dementsprechend soll die Straftat in erster Linie durch Erziehungsmaßregeln (Weisungen, Erziehungshilfe) geahndet werden. Die Jugendlichen und (wenn die Voraussetzungen vorliegen) Heranwachsenden sind zudem der Jugendgerichtsbarkeit unterstellt

