Rechtsanwaltskanzlei
Tiling•Rebbitz•Werner
Wilmersdorfer Straße 102
10629 Berlin-Charlottenburg
Telefon:
030-323 40 94
030-323 40 95
Fax:
030-324 18 40
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Kanzlei Tiling·Rebbitz·Werner
Unsere Tätigkeitsgebiete, mit denen wir uns intensiv befassen, sind darüber hinaus das
- Erbrecht
- Mietrecht
- Baurecht
- Straßenverkehrsrecht
- Grundstücksrecht
- Gesellschaftsrecht
- Genossenschaftsrecht
- sowie die weiteren zivilrechtlichen Tätigkeitsfelder und das Jugendstrafrecht
An dem Standort, wo sich die Kanzlei heute in Berlin-Charlottenburg befindet, wurde sie im Jahre 1950 durch den Rechtsanwalt und Notar Wilhelm Fingerhuth gegründet.
Der Sohn des Kanzleigründers, Wolf-Achim Fingerhuth, übernahm im Jahre 1965 von seinem Vater die Praxis. Er war der Seniorpartner unserer Kanzlei und hat sie über 40 Jahre geprägt. Er verstarb am 27. April 2007.
Zum 1. April 1972 trat Rechtsanwalt Bernd Tiling in die Kanzlei ein, nachdem er am 16. Juli 1971 als Rechtsanwalt beim Landgericht Berlin zugelassen worden war. Seit dem 11. November 1976 ist Bernd Tiling beim Kammergericht als Rechtsanwalt zugelassen. Am 1. April 1979 schlossen sich Wolf-Achim Fingerhuth und Bernd Tiling zu einer Sozietät zusammen. Bernd Tiling wurde am 8. Februar 1983 zum Notar bestellt. Rechtsanwalt Tiling beschäftigte sich u.a. intensiv mit dem Arbeitsrecht; 1989 erhielt er die Berechtigung, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.
Rechtsanwalt Eberhard Rebbitz trat unmittelbar nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt beim Landgericht Berlin am 16. Februar 1983 in die Kanzlei ein. Die Zulassung beim Kammergericht erfolgte am 4. Januar 1988. Der Eintritt in die Sozietät folgte am 1. Januar 1992. Am 27. Oktober 1993 wurde er als Notar zugelassen. Seit seinem Studium galt sein Interesse auch dem Familienrecht; seit dem 9. Mai 2001 ist es ihm gestattet, die Bezeichnung
"Fachanwalt für Familienrecht“ zu tragen.
Seit Jahren auch auf den Gebieten des Bankrechts und Kapitalmarktrechts gesammelte Erfahrungen und die Erfüllung der formalen Voraussetzungen führten dazu, dass die Rechtsanwaltskammer Berlin Herrn Rechtsanwalt Rebbitz die Befugnis verlieh, ab Mitte August 2009 die weitere Zusatzbezeichnung "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" zu führen.
Am 3. Juli 1997 wurde Rechtsanwalt Lutz Werner als Anwalt beim Landgericht Potsdam zugelassen, nachdem er bereits seit dem 10. Februar 1997 in dem seinerzeit - bis Mai 2006 - in Potsdam befindlichen Büro unserer Kanzlei tätig war. Seit Mai 2006 übt er seine Tätigkeit in unserem hiesigen Büro in Berlin – Charlottenburg aus. Seit dem 1. Juli 2004 ist Herr Werner Mitglied der Sozietät. Vom Beginn seiner Tätigkeit in der Kanzlei an, war Rechtsanwalt Werner im Bankrecht tätig, seit dem 13. August 2008 ist es ihm gestattet die Bezeichnung "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" zu führen.
Nachdem Frau Susanne Tiling das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen hatte, absolvierte sie ein Aufbaustudium zur Diplom-Kriminologin. Während ihrer Anwaltsstation (2006/2007) im sich anschließenden Referendariat war sie in unserer Kanzlei tätig. Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft am 14. Februar 2008 verstärkt sie unser Team.

