Rechtsanwaltskanzlei
Tiling•Rebbitz•Werner
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Düsseldorfer Tabelle 2011 und 2012
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Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Berlin - Charlottenburg

Rechtsanwalt und Notar Eberhard Rebbitz
- auch Fachanwalt für Familienrecht -

· Jahrgang 1953
· Anwalt seit 1983
· Notar seit 1993
· Fachanwalt für Familienrecht seit 2001
· Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit August 2009
Langjährige Erfahrung, die im Rahmen gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren gesammelt wurde, sowie die Erfüllung der vorgeschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen im Bankrecht und Kapitalmarktrecht führten dazu, dass Herr Rechtsanwalt Rebbitz von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Erlaubnis erhielt, die zusätzliche Bezeichnung "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" zu führen.

Bereits seit 2001 ist es ihm gestattet die Zusatzbezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu tragen.