Rechtsanwaltskanzlei
Tiling•Rebbitz•Werner
Wilmersdorfer Straße 102
10629 Berlin-Charlottenburg
Telefon:
030-323 40 94
030-323 40 95
Fax:
030-324 18 40
Aus einer Pressemitteilung des OLG Düsseldorf ist folgendes zu entnehmen: Für das Jahr 2012 wird k...
Testamentsregister
Das Zentrale Testamentsregister wird ab dem 1. Januar 2012 bei der Bundesnotarkammer in Berlin gefü...
Sie suchen einen Anwalt in Berlin?
Die Rechtsanwälte und Notare Tiling·Rebbitz·Werner in Berlin-Charlottenburg betreuen Sie in folgend...
Düsseldorfer Tabelle 2011 und 2012
Die Werte der Düsseldorfer Tabelle sind im Vergleich zum Jahr 2010 unverändert geblieben, dennoch...
Straßenverkehrsrecht
Das Straßenverkehrsgesetz gibt Grundsatz- und Rahmenbestimmungen über die Zulassung von Kraftfahrzeugen, Kleinkrafträdern usw., die Fahrerlaubnis und deren Entziehung und Eintragungen in das Flensburger Verkehrszentralregister.
Es regelt ferner die Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters und –führers. Strafvorschriften betreffend das Fahren ohne Führerschein und gegebenenfalls Kennzeichenmißbrauch.
Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten der Verkehrsteilnahme jeder Art, Verkehrsregelungen und Zeichen, Verkehrsbeschränkungen und Verbote. Auch die Straßenverkehrszulassungsordnung enthält Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere Vorschriften über die Fahrerlaubnis, die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit Einzelbestimmung über Bauart und Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief und –schein.
Weiterhin gehört in dieses Rechtsgebiet das Ordnungswidrigkeitengesetz mit den Regelungen über Verwarnungsgeld und Bußgeldbescheid und das Strafgesetzbuch mit seinen Straftatbeständen bezüglich der Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr etc.
Den aktuellen Bußgeldkatalog des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung finden Sie hier.
Hinzu kommt aus dem zivilrechtlichen Bereich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen sowohl zunächst außergerichtlich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung, als auch – soweit erforderlich – die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche.


