Rechtsanwaltskanzlei
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Das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz führt dazu, dass sich die K...
Anwalt für Bankrecht in Berlin - Charlottenburg
Herr Rechtsanwalt und Notar Eberhard Rebbitz ist nunmehr befugt die Zusatzbezeichnung "Fachanwalt f...
Das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz führt dazu, dass sich die K...
Anwalt für Bankrecht in Berlin - Charlottenburg
Herr Rechtsanwalt und Notar Eberhard Rebbitz ist nunmehr befugt die Zusatzbezeichnung "Fachanwalt f...
Anwalt für Bankrecht in Berlin - Charlottenburg
Herr Rechtsanwalt und Notar Eberhard Rebbitz ist nunmehr befugt die Zusatzbezeichnung "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" zu führen. Da sich Herr Rebbitz seit Jahren mit dem Bankrecht beschäftigt, ist es ihm nunmehr von der Rechtsanwaltskammer Berlin gestattet worden, auch diese zusätzliche Bezeichnung zu führen. Diese Zusatzbezeichnung dürfen nur die Anwälte führen, die der Rechtsanwaltskammer besondere Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachgewiesen haben:
Herr Rechtsanwalt Eberhard Rebbitz steht Ihnen für Fragen unter anderem auch zu diesen genannten Rechtsgebieten im Bankrecht und Kapitalmarktrecht zur Verfügung.
- Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden
- Kreditvertragsrecht und Kreditsicherungsrecht
- Zahlungsverkehr
- Wertpapierhandel, Depotgeschäft
- Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
- Factoring / Leasing
- Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
- Bankenaufsicht
- Steuerliche Bezüge zum Bankrecht
- Besondere Verfahrensformen
Herr Rechtsanwalt Eberhard Rebbitz steht Ihnen für Fragen unter anderem auch zu diesen genannten Rechtsgebieten im Bankrecht und Kapitalmarktrecht zur Verfügung.
Eingestellt am 17.08.2009 von E. Rebbitz
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