Rechtsanwaltskanzlei
Tiling•Rebbitz•Werner
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Das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz führt dazu, dass sich die K...
Anwalt für Bankrecht in Berlin - Charlottenburg
Herr Rechtsanwalt und Notar Eberhard Rebbitz ist nunmehr befugt die Zusatzbezeichnung "Fachanwalt f...
Düsseldorfer Tabelle 2010
Weiterhin erhöht sich ab dem Januar 2010 das Kindergeld auf 184 € (für Kind 1 und 2), 190 € (für Kind 3) und 215 € (für Kind 4 und folgende).
Dieses führt zu erheblichen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle:
Die Mindestunterhalte für Kind 1 und 2 betragen dann unter Abzug des hälftigen Kindergeldes
0 – 5 Jahre 317 €- 92 € = 225 € statt bisher 199 €
6 – 11 Jahre 364 €- 92 € = 272 € statt bisher 240 €
12- 17 Jahre 426 €– 92 € = 334 € statt bisher 295 €
ab 18 Jahre 488 € - 184 € = 304 €
Bei weiterem Beratungsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Eingestellt am 05.01.2010 von E. Rebbitz
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