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Düsseldorfer Tabelle 2011 und 2012
Die Werte der Düsseldorfer Tabelle sind im Vergleich zum Jahr 2010 unverändert geblieben, dennoch...

Düsseldorfer Tabelle 2011 und 2012

Die Werte der Düsseldorfer Tabelle sind im Vergleich zum Jahr 2010 unverändert geblieben, dennoch hat es wesentliche Änderungen bei der Anwendung und der Berechnung im Zusammenhang mit der Düsseldorfer Tabelle gegeben.

- Der Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für diejenigen Erwerbstätigen, die Kindern bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind von 900 € auf 950 € erhöht.

- Auch andere Selbstbehalte wurden angehoben.

- Weiterhin wurde der Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern wohnt von 640 € auf 670 € erhöht und damit dem erhöhten BAföG-Höchstsatz angepasst.



Eingestellt am 09.12.2010 von E. Rebbitz
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