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Testamentsregister

Das Zentrale Testamentsregister wird ab dem 1. Januar 2012 bei der Bundesnotarkammer in Berlin geführt.
Alle erbrechtlich relevanten Urkunden, so zum Beispiel Testamente, Erbverträge, Eheverträge etc., werden ab dem 1. Januar 2012 beim Zentralen Testamentsregister registriert. Die Hinterlegung der Testamente erfolgt aber weiterhin bei den jeweils zuständigen Amtsgerichten.

Bisher wurde bei Errichtung derartiger notarieller Urkunden das zuständige Geburtsstandesamt informiert. Die bei den Geburtsstandesämtern bis zum Jahresende 2011 eingehenden und vor allem dort in der Vergangenheit bereits eingegangenen Informationen über errichtete erbrechtlich zu berücksichtigende Urkunden, sollen bis zum Ende des Jahres 2016 insgesamt beim Zentralen Testamentsregister nachträglich erfasst worden sein.
Ab dem Jahre 2017 soll sodann bei einem Erbfall eine Nachfrage bei dem Geburtsstandesamt gänzlich entfallen.

Der Notar ist verpflichtet eine Registrierung im Zentralen Testamentsregister vorzunehmen und gleichzeitig mit den Beurkundungskosten die einmalige Registrierungsgebühr in Höhe von € 15,00 zu erheben, die er an das Zentrale Testamentsregister weiterzuleiten hat.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.testamentsregister.de oder in unserer Kanzlei.



Eingestellt am 11.11.2011 von E. Rebbitz
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