Bankrecht
Bankrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Banken und Bankkunden, sämtliche das Bankwesen betreffende Gesetze, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, Kreditvergaben, Anlageberatung der Banken und die daraus sich ergebenden Fehler mit der Folge etwaiger Schadenersatzansprüche, Bankensicherheiten, Sicherungsübereignungen etc..
Sowohl Herr Rechtsanwalt und Notar Eberhard Rebbitz als auch Herr Rechtsanwalt Lutz Werner sind jeweils Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Sie gern.
Sowohl Herr Rechtsanwalt und Notar Eberhard Rebbitz als auch Herr Rechtsanwalt Lutz Werner sind jeweils Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Sie gern.
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