Erbrecht Berlin-Hermsdorf
Erbrecht umfaßt das Recht der Erbfolge, die rechtliche Stellung der Erben, die Möglichkeiten von Annahme und Ausschlagung der Erbschaft und die Haftung des Erben für Nachlaßverbindlichkeiten.
Zum Erbrecht gehört auch die Vertretung bei und die Vermittlung von Erbauseinandersetzungen. Hinzu kommt die sinnvolle Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testamentserrichtungen in ihren verschiedenen Formen, Erbvertrag) sowie das Pflichtteilsrecht und die Erfordernisse von Erbscheinen.
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