Familienrecht in Berlin-Charlottenburg
Familienrecht umfasst das Recht der Ehescheidung und in diesem Zusammenhang das Recht des Zugewinns, Versorgungsausgleichs und des Unterhaltsrechts sowohl des Ehegatten – während des Trennung und nach der Scheidung - als auch der Kinder. Weiterhin gehört zum Familienrecht das Abstammungsrecht, das Recht der elterlichen Sorge, das Adoptionsrecht, das Vormundschaftsrecht und das Betreuungsrecht.
Herr Rechtsanwalt und Notar Eberhard Rebbitz ist auch Fachanwalt für Familienrecht und berät Sie gern.
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