Mietrecht
Mietrecht umfaßt das Rechtsgebiet betreffend die Überlassung des Gebrauchs einer beweglichen oder unbeweglichen Sache gegen Entgelt.
Hierzu gehört Grundstücksmietrecht, Wohnungs- und Gewerbemietrecht und Mietrecht betreffend bewegliche Sachen einschließlich hiermit im Zusammenhang stehender Vertragsgestaltungen und Kündigungsmöglichkeiten.
Das Mietrecht behandelt auch vertragliche (Misch-)Gestaltungen mit Bezügen zum Mietkauf, Leasing- und Pachtrecht.
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