Straßenverkehrsrecht
Das Straßenverkehrsgesetz gibt Grundsatz- und Rahmenbestimmungen über die Zulassung von Kraftfahrzeugen, Kleinkrafträdern usw., die Fahrerlaubnis und deren Entziehung und Eintragungen in das Flensburger Verkehrszentralregister.
Es regelt ferner die Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters und –führers. Strafvorschriften betreffend das Fahren ohne Führerschein und gegebenenfalls Kennzeichenmißbrauch.
Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten der Verkehrsteilnahme jeder Art, Verkehrsregelungen und Zeichen, Verkehrsbeschränkungen und Verbote. Auch die Straßenverkehrszulassungsordnung enthält Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere Vorschriften über die Fahrerlaubnis, die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit Einzelbestimmung über Bauart und Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief und –schein.
Weiterhin gehört in dieses Rechtsgebiet das Ordnungswidrigkeitengesetz mit den Regelungen über Verwarnungsgeld und Bußgeldbescheid und das Strafgesetzbuch mit seinen Straftatbeständen bezüglich der Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr etc.
Hinzu kommt aus dem zivilrechtlichen Bereich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen sowohl zunächst außergerichtlich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung, als auch – soweit erforderlich – die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche.